Hast du schonmal mit dem Gedanken gespielt, dich mit deiner Musik bei einem Label zu bewerben? Oder vielleicht sogar die ein oder andere Demo-CD bereits postalisch verschickt? Kann man sowas auch digital machen? Fragen über Fragen. Die Antwort darauf ist überraschenderweise eine Gegenfrage:
Wieso willst du überhaupt bei einem Label unter Vertrag sein?
Welche Vorteile erhoffst du dir dadurch? Hast du schonmal darüber nachgedacht, was das Label für dich leisten könnte, bevor du dich dort bewirbst? Welche Aufgaben würdest du gern an solch einen Partner abgeben, und was bist du bereit ihm als Gegenleistung anzubieten? Versteh mich nicht falsch, mir ist vollkommen klar, dass es einen gewissen Reiz hat, irgendwo “unter Vertrag” zu sein. Aber vielleicht wirst du mir zustimmen, dass es nicht völlig egal ist, unter welchen Konditionen so ein Signing stattfindet. Deshalb erkläre ich dir erstmal ganz grob die verschiedenen Vertragsmodelle. Der Einfachheit halber nenne ich dir in den nächsten Blog-Artikeln schon mal die 3,5 häufigsten Modelle.
1. Der Künstler-Exklusivvertrag
Oha, das klingt ja schonmal nach: “Handschellen an und los geht´s!”
Wie der Name schon verlautbart, geht es hierbei um einen recht eng gestrickten Vertrag, bei dem sich der Künstler exklusiv an das Label bindet. Unter welchen Konditionen genau solch ein Vertrag läuft, ist verhandelbar, es gibt jedoch eine Grundregel, die du dir für alle Vertragsmodelle merken kannst:
Zwischen den Vertragsparteien Künstler und Label werden folgende Variablen festgelegt:
a) Geld
b) Risiko
c) Rechte für eine
d) bestimmte Zeit
Je höher das Risiko ist, das das Label eingeht, desto mehr Prozente (Geld) will es logischerweise anteilig vom Künstler haben und/oder eine längere Laufzeit im Vertrag festhalten. Das wiederum in der Hoffnung, bei längerer Laufzeit auch mehr Geld mit dem Künstler zu verdienen. Alternativ dazu könnte der Künstler auch mehr seiner Rechte abgeben, was für das Label bedeutet, dass es in zusätzlichen Bereichen Geld mit dem Künstler verdienen kann.
Ich glaube du hast verstanden, welche Vertrags-Positionen sich wie genau zueinander verhalten. Betrachen wir mal die einzelnen Variablen Geld, Risiko und Rechte auf Zeit aus Sicht des Künstlers.
Wenn der Künstler das höhere Risiko trägt, dann will er logischerweise meist auch mehr Prozente (Geld) für sich behalten, eine KÜRZERE Laufzeit des Vertrages und möglichst wenig Rechte abgeben.
Ein Künstler-Exklusivvertrag ist ein Vertrag, bei dem das Label ein hohes Risiko eingeht und dafür eine höhere Beteiligung am Gewinn erhält. Solche Verträge haben meist eine verhältnismäßig lange Laufzeit, beziehungsweise Klauseln zur sogenannten “optionalen Verlängerung” (Was genau “optionale Verlängerungen” sind, erfährst du in einem der kommenden Blog-Artikel). Jetzt fragst du dich vielleicht, wie solch ein Exklusivvertrag in Zahlen aussehen könnte. Hier muss man zwischen Indie-Labels und Major-Labels unterscheiden. Indies sind die kleinen bis mittelgroßen Labels, die im Gegensatz zu den Majors überwiegend weniger Manpower und finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Somit schauen Künstler-Exklusivverträge bei Indie-Labels in der prozentualen Verteilung meist in etwa so aus:
Künstler 20 %
Label 80 %
Das ist nicht in Stein gemeißelt, schwankt aber meist mehr oder weniger stark um diesen Wert, je nachdem, welcher Vertragspartner das höhere Risiko trägt und wer von beiden bereit ist, den Löwenanteil aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Bei einer Verteilung von 80/20 (lustigerweise wieder Pareto) trägt das Label oft die kompletten Kosten, die die Produktion betreffen. D.h.:
- Studiokosten
- Presswerk-Kosten
- Grafiker/Layout
- Vertriebskosten
Wie du dir vorstellen kannst sind das Posten, deren Kosten je nach Dienstleister von überschaubar (Indie) bis hin zu beinahe unbezahlbar (Major) reichen können. Folglich schaut die prozentuale Verteilung beim Major-Label in etwa so aus:
Künstler 10 %
Label 90 %
Im Major-Fall werden meist teurere Studios gewählt, höhere Auflagen der CD hergestellt und bekanntere Grafiker beauftragt, deshalb auch die höhere Beteiligung. Aber Achtung: oft sind das nur Vorauszahlungen, die sich das Label über den Künstleranteil aus den ersten Einnahmen wiederholt. Also unbedingt den Vertrag genau lesen bzw. zu den Verhandlungen den Anwalt mit einbeziehen. Eine kleine Beispielrechnung, damit du dir anhand von realistischen Zahlen ein besseres Bild machen kannst:
Nehmen wir an, die Plattenfirma streckt die Kosten für Studio, Presswerk etc. nur vor, übernimmt diese aber nicht. Im Vertrag steht dazu, dass 50 % der vorausgezahlten Kosten über Künstleranteile “recouped” (d.h. refinanziert) werden. Die Kosten belaufen wie folgt:
- Studio: 30.000 Euro
- Presswerk: 5.000 Euro
- Grafiker: 1500 Euro
- Vertriebskosten (lassen wir der Einfachheit halber mal weg)
Insgesamt wurden 36.500 Euro von der Plattenfirma vorgestreckt. Nehmen wir jetzt an, der Künstler verkauft seine CD für 10 Euro pro Stück. Jetzt die große Frage: Was meinst du, wie viel Stück verkauft werden müssen, bis das Label 1000 Euro verdient hat? Das Label ist durch die Vorauszahlung mit 36.500 Euro “im Minus”, d.h. dieser Betrag muss erstmal wieder reinkommen. Die Rechnung dazu:
Ausgelegte Kosten durch den Preis der CD = die Anzahl der zu verkaufenden CDs
36.500 Euro : 10 Euro = 3.650 Stück.
Nach 3.650 verkauften Einheiten ist das Label also bei plus minus null. Logischerweise müsste man jetzt für 1.000 Euro Gewinn weitere 100 Einheiten verkaufen (denn 100 x 10 Euro = 1.000 Euro).
Was ist jedoch mit den 10 %, die der Künstler aus der Aufteilung 90/10 bekommt? Und was hat es mit den “zu 50% verrechenbaren Kosten” auf sich? Das bedeutet: Das Label behält als Rückzahlung der vorgestreckten Kosten die Anteile des Künstlers so lange ein, bis 50 % der vorgestreckten 36.500 Euro über 10 % des Künstlers verrechnet wurden. Das macht die Rechnung ein wenig komplexer.
50 % von 36.500 Euro = 18.250 Euro
Damit der Künstler nun auf plus minus null kommt, muss er mit seinen 10 % der Verkaufserlöse diese 18.250 Euro erstmal wieder einnehmen. Der Gesamtbetrag der dafür reinkommen müsste ist demnach:
10 % (18.250 Euro) mal 10 = 100 %
–> 18.250 Euro x 10 = 182.500 Euro
Das sind 18.250 verkaufte Einheiten á 10 Euro.
Bis der Künstler also seinen ersten Cent verdient, müssten 18.250 Einheiten verkauft werden. Puh. Das klingt ganz anders als die 3.650 Einheiten auf die das Label kommen muss, um schwarze Zahlen zu schreiben. Rein Interesse halber: Wie viel Geld hat das Label bei solch einem Vertrag verdient, wenn der Künstler seinen ersten Euro (1 € !!!) im Plus ist? Da er einen Euro (nämlich 10 %) von jeder verkauften Einheit bekommt, müssen für den ersten Künstler-Euro logischerweise 18.251 Scheiben verkauft werden.
18.251 (Einheiten) x 10 (Euro pro Einheit) = 182.510 Euro
Davon erhält das Label 90 %.
–> 90 % von 182.510 Euro (eingenommener Gesamtbetrag) = 164.259 Euro (Anteil Label)
Abzüglich der vorgestreckten Kosten von 36.500 Euro macht das:
127.759 Euro Gewinn für das Label.
1,- Euro Gewinn für den Künstler
Nicht besonders fair, oder? Halt, man vergisst bei solchen Zahlen recht schnell, wer hier ursprünglich ins Risiko gegangen ist. Was wäre denn geschehen, wenn nur 100 CDs verkauft worden wären? Dann wäre das Label mit 35.500 Euro im Minus. Der Künstler jedoch bei einer schwarzen Null. Und selbst bei 3000 verkauften Einheiten wäre das Label noch immer mit 6.500 Euro im Minus. Der Künstler schreibt eine schwarze Null. Jetzt habe ich hier mit Zahlen jongliert, die eher im Major-Bereich anzusiedeln wären. Wer das Ganze ebenso für den Indie-Fall durchrechnen will:
- Studio: 10.000 Euro
- Presswerk: 2000 Euro
- Grafiker/Layout: 500 Euro
Wer viel wagt der viel gewinnt.
Wie du siehst ist das Ganze eher eine Art Spiel, bei dem es gilt, das vorhandene Risiko gegen den potentiellen Gewinn abzuwägen. Je mehr du dir zutraust, desto besser ist deine Verhandlungsposition. Je schlechter du im Vorfeld finanziell dastehst, desto schneller locken dich die Vorauszahlungen vom Geldgeber (Label) zu unüberlegten Entscheidungen. Lass dir noch vor der Unterschrift die Sache gut durch den Kopf gehen und überlege, ob ein Künstler-Exklusivvertrag überhaupt das Richtige für dich ist. Vielleicht macht ein Bandübernahmevertrag (gesprochen: Band, wie das Tonband) mehr Sinn? Was für eine Art Vertrag das überhaupt ist, erfährst du hier:
Coming soon: In einem der kommenden Blog-Einträge werde ich noch ein bisschen weiter aus dem Nähkästchen plaudern und dir ein paar Tricks zeigen, wie du die Vertragsverhandlungen bewusst steuern kannst.