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Der Vertriebsvertrag ist auf den ersten Blick der künstlerfreundlichste Vertrag. Die Prozente werden hier sehr zu Gunsten der Band aufgeteilt. Ganz nach dem Motto: “Keine Leistung ohne Gegenleistung” trägt die Band dafür aber auch den Großteil des finanziellen Risikos. Was die prozentuale Aufteilung angeht, gilt wie immer: Alles ist verhandelbar, nichts ist in Stein gemeißelt. Ich möchte dir das Ganze dennoch einmal mit konkreten Zahlen verdeutlichen, und so wähle ich für unser Beispiel eine grobe Hausnummer, an der du dich orientieren kannst:
Künstler 80 %
Label 20 %
Wie der Name Vertriebsvertrag bereits signalisiert, geht es hier um eine reine Vertriebs-Vereinbarung zwischen Label und Künstler. Besonders häufig kommen solche Vereinbarungen zustande, wenn der Künstler im Vorfeld entscheidet, seine Kosten hinsichtlich
- Promotion
- Studio
- Pressung
- Grafiker/Artwork
überwiegend selbst zu tragen, um am Ende prozentual gesehen einen größeren Anteil der Gewinne einzubehalten.
Das macht je nach Situation durchaus Sinn. Stell dir vor, du bist ein Künstler, der von seinen zwei bereits veröffentlichten Alben jeweils 5000 Stück (á 10 Euro) verkauft hat. Für beide Alben hattest du einen Bandübernahmevertrag mit einem Split von 50/50 (Künstler/Label) mit deiner Plattenfirma ausgehandelt.
5.000 x 10 Euro = 50.000 Euro Einnahmen
das ganze für 2 Alben = 100.000 Euro Einnahmen
Jetzt hast du aber von der Plattenfirma pro Album einen Vorschuss von jeweils 10.000 Euro bekommen. Von diesem Geld zahltest du beispielsweise deine Promotion sowie die beiden Pressungen. Wie du bereits in den vorhergehenden Blogartikeln gelernt hast, verlangt die Plattenfirma dieses Geld in den meisten Fällen über deinen Künstler-Anteil zurück (Wenn du dazu Genaueres erfahren willst, schau dir die Blogbeiträge Der Label-Deal und Bandübernahmevertrag an).
Rein rechnerisch bedeutet dies, dass von jedem Album erstmal 2.000 Exemplare verkauft werden müssten, bis du deine “Schulden” bei der Plattenfirma tilgen kannst. Die restlichen 3.000 verkauften Einheiten werden dann 50/50 zwischen dir und dem Label aufgeteilt. 3.000 Einheiten x 10 Euro = 30.000 Euro Einnahmen.
Die Hälfte von 30.000 Euro sind 15.000 Euro (dein Anteil). An den zwei Alben hast du im Rahmen des Bandübernahmevertrags dementsprechend 30.000 Euro (2 x 15.000 Euro) verdient.
Zieht man deinen Anteil (30.000 Euro) von den Gesamteinnahmen (100.000 Euro) ab, so ergibt das die Einnahmen fürs Label:
70.000 Euro. Wenn man jetzt davon die 20.000 Euro Vorschuss abzieht, sieht man das Endergebnis.
Gewinn Künstler: 30.000 Euro
Gewinn Label: 50.000 Euro
Jetzt die Fangfrage: Wieso nimmst du nicht einfach 10.000 Euro von den 15.000 Euro, die du am ersten Album verdient hast und bezahlst davon deine Promotion und Pressung selbst? Mit dem Risiko auf deiner Seite hast du eine stärkere Verhandlungsposition und kannst mit deinem Label über eine andere Verteilung der Einnahmen, im Rahmen eines Vertriebsvertrags, sprechen. Damit hättest du für das zweite Album 80 % der Einnahmen, und zwar direkt ab dem ersten verkauften Tonträger. Es gäbe keinen Vorschuss, und somit auch keinen Grund, der Plattenfirma irgendetwas zurück zu zahlen.
5.000 Einheiten x 10 Euro = 50.000 Euro
Davon 80 % macht: 40.000 Euro. Abzüglich der von dir vorgestreckten 10.000 Euro (die du übrigens NICHT vom Label-Anteil zurückgezahlt bekommst, sondern aus deinen eigenen Einnahmen refinanzieren musst – soviel zur Gleichberechtigung Label- Künstler…) sind das 30.000 Euro Gewinn.
Nochmal zusammengefasst:
15.000 Euro Gewinn bei Album 1
10.000 Euro Ausgaben bei Album 2
40.000 Euro Einnahmen bei Album 2
macht unterm Strich: 45.000 Euro Gewinn für dich als Künstler.
Das sind 15.000 Euro mehr als im Falle des Bandübernahmevertrags für beide Alben. Mit dem Künstlerexklusivvertrag, dem Bandübernahmevertrag und dem Vertriebsvertrag haben wir die “Big Three” der Musikverträge etwas genauer beleuchtet. Im nächsten Beitrag dieser (Vertrags-)Reihe komme ich auf das 3 1/2te Modell zu sprechen- den Heads Of Agreement.